Legalität
Die Prüfprotokolle sind für alle Mitglieder von OneCoin auf der OneCoin Seite unter Downloads abrufbar!
Deutesche Prüfer & RECHTSANWÄLTE z.b.
- RECHTSKANZLEI BREIDENBACH
Die Rechtsanwaltskanzlei Breidenbach überprüfte die Währung OneCoin in Hinsicht darauf, ob alle Kriterien erfüllt werden, die eine kryptische Währung voraussetzt.
- SCHULENBERG & SCHENKE
prüften OneCoin hinsichtlich der rechtlichen Legalität, ob es sich entgegen dem § 16 Abs. 2 UWG um unlautere Werbung handelt und ob es sich nach Nr. 14 des § 3 Abs. 3 UWG um ein Pyramiden- bzw. Schneeballsystem handelt.
Ergebnis: Alle Auflagen sind erfüllt und legal!
Die gesamten Unterlagen von Protokollen und Gutachten kann man im Backofficebereich auf der Seite von OneCoin herunterladen. Bzw. besteht auch die Möglichkeit uns zu kontaktieren.
